zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 4, April 2016, Seite 296

Zustimmungsfiktionsklauseln „zweiter Generation“ am Prüfstand

OGH

§ 879 ABGB; §§ 6, 28, 30 KSchG; § 409 ZPO

Eine Zustimmungsfiktionsklausel, die Entgelterhöhungen mit 15% des zuletzt gültigen Entgelts beschränkt, ist unzulässig, wenn und weil diese inhaltliche Schranke durch wiederholte, knapp aufeinanderfolgende Entgeltänderungen umgangen werden kann.

Aus der Begründung:

1. Die beklagte Bank verwendet im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern AGB, die folgende Klausel enthalten:

„C. Änderung der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste mit Verbrauchern vereinbarten Leistungen des Kreditinstituts und Entgelte des Kunden

Z 45. (1) Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste (insb des Girovertrages) vereinbarten Entgelte (einschließlich Soll- und Habenzinsen, soweit die Änderung nicht auf Grund der Bindung des Zinssatzes an einen Referenzzinssatz erfolgt) und die Einführung von Entgelten sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Derartige Änderungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vorgeschlagen. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt und die Änderungen gelten damit als vereinbart, wenn der Kunde dem Kreditinstitut seine Able...

Daten werden geladen...