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Zur außerordentlichen Kündigung eines FX-Kredits mangels Sicherheitenbestellung
Ein wichtiger Grund zur Auflösung eines Kreditvertrags kann in seiner unzureichenden Besicherung oder in der unterlassenen Stellung bedungener Sicherheiten liegen, weil damit der Bank wegen des Vertrauensverlustes in den Kreditnehmer bzw wegen der aufgrund der Deckungslücke gefährdeten Kreditrückzahlung die Fortsetzung des Kreditverhältnisses unzumutbar wird.
Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ist ein allgemeiner Grundsatz im Zivilrecht und nicht davon abhängig, ob ein solcher Grund konkret zwischen den Parteien ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde, zumal eine Kündigung unter Umständen auch bei vereinbarter Unkündbarkeit möglich ist.
Aus der Begründung:
Die klagende Partei schloss als Kreditgeberin mit dem Erstbeklagten als Kreditnehmer am einen Kreditvertrag ab und räumte diesem dabei einen zum endfälligen Yen-Fremdwährungskredit im Gegenwert von maximal € 370.000 mit der Möglichkeit ein, zum Zeitpunkt jeder Tranchenfälligkeit in Schweizer Franken zu tauschen. Die Zinsen waren quartalsweise fällig.
Neben der Verpfändung von zwei Lebensversicherungen wurde zur Besicherung des Kredits vereinbart, dassS. 295 der Erstbeklagte der klagen...