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ÖBA 4, April 2016, Seite 250

Europäische Kommission verschiebt Geltungsbeginn des MiFID II-Pakets

red

Die Europäische Kommission veröffentlichte am ihren Vorschlag zur Verschiebung des MiFID II-Pakets (Richtlinie 2014/65/EU und Verordnung 600/2014). Verschoben wird die Umsetzung des gesamten MiFID II-Regelwerks, einschließlich der Anlegerschutzbestimmungen. Der Geltungsbeginn rückt damit vom auf den .

Aufgrund der Komplexität von MiFID II wurde bereits im Zuge der Ausarbeitung der Vorschriften ein Zeitraum zwischen der Annahme und dem Geltungsbeginn von 30 Monaten, anstatt der üblichen 18 bis 24 Monate, vorgesehen. Die Europäische Wertpapier- undS. 251 Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte gegenüber der Europäischen Kommission am ihre Bedenken ausgesprochen, diesen verlängerten Zeitrahmen einhalten zu können und schlug daher eine Verlängerung um weitere zwölf Monate vor. Die ESMA begründet ihre Annahme damit, dass Marktteilnehmer und Aufsichtsbehörden die notwendigen Infrastrukturen zur Referenzdaten-Erhebung, Meldung und Berechnung von Transparenzschwellenwerten sowie zur Positionsmeldung für Warenderivate nicht fristgerecht einrichten werden können. Im Rahmen des MiFID II-Regelwerks sind Handelsplätze und systematische Internalisierer verpflichtet, wesent...

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