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ÖBA 4, April 2016, Seite 250

Entwurf zur Novellierung der BaSaPV

red

Die FMA veröffentlichte am einen Entwurf für eine Novellierung der Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV). Die BaSaPV basiert auf dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) und spezifiziert die vereinfachten Anforderungen an die Sanierungsplanung von weniger bedeutenden Instituten bis 30 Mrd Euro Bilanzsumme.

Der Entwurf für die Novellierung sieht zwei wichtige Änderungen vor:

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Die erste Anpassung betrifft die Pflichtindikatoren: Gemäß Entwurf soll die Schuldnerausfallquote durch die Anstiegsrate der notleidenden Kredite in der Liste der Indikatoren ersetzt werden. Zudem soll neben der harten Kernkapitalquote und der Gesamtkapitalquote noch die Kernkapitalquote (vgl Art 92 Abs 2 lit b CRR) als Indikator hinzugefügt werden.

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Die zweite Änderung bezieht sich auf institutsbezogene Sicherungssysteme (IPS). Demnach sollen Zentralinstitute von IPS von der Anwendung vereinfachter Anforderungen (Proportionalität) ausgeschlossen werden, wenn diese zur Erstellung eines Gruppensanierungsplans verpflichtet sind. Dies bedeutet, dass ein Sanierungsplan eines IPS-Zentralinstituts voraussichtlich zumindest alle drei Szenarien (systemisches Szenario, idiosynkratisch...

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