Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neufestsetzung infolge Änderung des Unterhaltsstatuts durch Umzug nach Österreich
iFamZ 2022/208
§ 231 ABGB; Art 3 Abs 1 HUP 2007
Bereits der aufgrund des Umzugs der Kinder von Ungarn nach Österreich bedingte Wechsel des anzuwendenden materiellen Unterhaltsrechts stellt regelmäßig eine bedeutsame Sachverhaltsänderung dar, die eine Neufestsetzung des Unterhalts rechtfertigt. Aus diesem Grund ist nicht zu klären, welche anzuerkennenden Rechtswirkungen dem seinerzeit in Ungarn geschlossenen und gerichtlich genehmigten Unterhaltsvergleich nach ungarischem Recht zukommen.