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iFamZ 6, Dezember 2022, Seite 287

Neufestsetzung infolge Änderung des Unterhaltsstatuts durch Umzug nach Österreich

iFamZ 2022/208

§ 231 ABGB; Art 3 Abs 1 HUP 2007

Bereits der aufgrund des Umzugs der Kinder von Ungarn nach Österreich bedingte Wechsel des anzuwendenden materiellen Unterhaltsrechts stellt regelmäßig eine bedeutsame Sachverhaltsänderung dar, die eine Neufestsetzung des Unterhalts rechtfertigt. Aus diesem Grund ist nicht zu klären, welche anzuerkennenden Rechtswirkungen dem seinerzeit in Ungarn geschlossenen und gerichtlich genehmigten Unterhaltsvergleich nach ungarischem Recht zukommen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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