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SWK 29, 15. Oktober 2024, Seite 1213

Unternehmenswertanteile an einer FlexCo und Einbringungen nach Art III UmgrStG

Gebhard Furherr und Oliver-Christoph Günther

Mit Einführung der FlexCo durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 wurde in Österreich eine neue Kapitalgesellschaftsform etabliert. Eine zentrale Neuerung ist die Möglichkeit der Ausgabe sogenannter Unternehmenswertanteile. Unternehmenswertanteile sind echte Geschäftsanteile und Teil des Stammkapitals der Gesellschaft. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf Unternehmenswertanteile aus Sicht des UmgrStG. Zudem wird deren steuerneutrale Einbringungsfähigkeit nach Art III UmgrStG näher beleuchtet.

1. Unternehmenswertanteile aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

Unternehmenswertanteile vermitteln nur die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg, nicht jedoch an der Willensbildung der Gesellschaft. Die Ausgabe von Unternehmenswertanteilen kann im Gesellschaftsvertrag im Ausmaß von höchstens 24,99 % des gesamten Stammkapitals (inkl Unternehmenswertanteile) vorgesehen werden. Die Mindeststammeinlage beträgt nur 0,01 Euro. Die Stammeinlage ist sofort in voller Höhe zu leisten (§ 9 Abs 2 FlexKapGG). Auch die Inhaber von klassischen („vollwertigen“) FlexCo-Anteilen und die FlexCo selbst dürfen Unternehmenswertanteile halten. Die Übernahme und die Übertragung von Unternehmenswertanteilen sind besonders einfa...

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