Das Elektroauto im Umsatzsteuerrecht
3. Aufl. 2024
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S. 74Kapitel 6 Verkauf des Fahrzeugs
Hinweis
Beim Verkauf von Elektrokraftfahrzeugen sind folgende Fälle zu unterscheiden:
6.1. Steuerpflicht des Erlöses
6.1.1. Gegenstand des Betriebsvermögens
Anders als bei im Steuerrecht als „Pkw“ oder „Kombi“ eingestuften Kraftfahrzeugen (diese werden nicht dem „umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen“ zugerechnet bzw ist die Bestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG laut VwGH eine Vorsteuerausschlussbestimmung), bei denen der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, ist der Verkauf eines rein elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugs grundsätzlich steuerpflichtig. Dies deshalb, da umsatzsteuerlich ein Gegenstand des Betriebsvermögens verkauft wird, für den beim Kauf und im laufenden Betrieb ein Vorsteuerabzug möglich ist.
Der Verkaufserlös ist dann zur Gänze der Umsatzsteuer zu unterwerfen, dies auch dann, wenn ein Teil der Anschaffungskosten als Aufwandseigenverbrauch sofort nach dem Kauf bereits umsatzbesteuert wurde (der zuletzt genannte Fall wird in Pkt 6.2 dargestellt).