Das Elektroauto im Umsatzsteuerrecht
3. Aufl. 2024
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S. 42Kapitel 3 Die laufenden Kosten aus dem Betrieb
3.1. Kosten für den Betrieb des Elektroautos
3.1.1. Allgemeine Voraussetzungen
Werden laufende Kosten für ein betrieblich genutztes Fahrzeug vom Unternehmer getragen, so führen diese grundsätzlich zu betrieblichen Aufwendungen bzw Betriebsausgaben und unter den allgemeinen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug.
Ein betrieblich genutztes Elektro-Kfz mit Anschaffungskosten von € 30.000,-- brutto wird nach einem Unfall repariert. Es fallen dafür Kosten von € 2.000,-- netto an.
Lösung
Bei Anschaffungskosten von € 30.000,-- ist keine „Luxustangente“ vorhanden, das kann auch für die laufenden Aufwendungen angenommen werden.
Unter den allgemeinen Voraussetzungen steht somit der volle Vorsteuerabzug zu.
3.1.2. Aufwendungen bei E-Pkws mit „Luxustangente“
Bei (Elektro-)Pkw oder Kombis, deren Anschaffungskosten den Betrag von € 40.000,-- übersteigen, ist der übersteigende Teil als Aufwandseigenverbrauch zu versteuern (siehe Pkt 1.1, insbesondere Pkt 1.1.2 und 1.1.3). Bei diesen Fahrzeugen sind die laufenden Aufwendungen daraufhin zu überprüfen, ob sie ganz, teilweise oder gar nicht vom Wert des Fahrzeugs abhängig sind.
Solange der überwiegende Teil de...