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ISR 10, Oktober 2024, Seite 329

Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gem. § 6 AStG

Heinz-Willi Kamps und Eugen Mehlhaf

AStG § 6 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4, Abs. 5 Satz 3 Nr. 4; EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Satz 3; DBA ESP Art. 13 Abs. 2, Art. 22 Abs. 2 Buchst b, Art. 30 Abs. 2 Buchst. b Dbuchst. ii; AO § 122 Abs. 1, § 124 Abs. 1, § 125 Abs. 1, § 164 Abs. 2 Satz 1; EStG VZ 2013

Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. (BGBl. I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt (entgegen , BStBl. I 2018, 1104, Tz. 1).

BFH Urt. - IX R 38/21 - ECLI:DE:BFH:2024:U.160424.IXR38.21.0

Das Problem: Der Kläger war in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Seine Eltern hatten eine in Spanien belegene Immobilie, bebaut mit einem Ferienhaus, erworben und in eine „Sociedad de responsabilidad limitada“, eine Kapitalgesellschaft spanischen Rechts (A-Gesellsc...

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