Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gem. § 6 AStG
AStG § 6 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4, Abs. 5 Satz 3 Nr. 4; EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Satz 3; DBA ESP Art. 13 Abs. 2, Art. 22 Abs. 2 Buchst b, Art. 30 Abs. 2 Buchst. b Dbuchst. ii; AO § 122 Abs. 1, § 124 Abs. 1, § 125 Abs. 1, § 164 Abs. 2 Satz 1; EStG VZ 2013
Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. (BGBl. I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt (entgegen , BStBl. I 2018, 1104, Tz. 1).
BFH Urt. - IX R 38/21 - ECLI:DE:BFH:2024:U.160424.IXR38.21.0
Das Problem: Der Kläger war in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Seine Eltern hatten eine in Spanien belegene Immobilie, bebaut mit einem Ferienhaus, erworben und in eine „Sociedad de responsabilidad limitada“, eine Kapitalgesellschaft spanischen Rechts (A-Gesellsc...