zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 10, Oktober 2024, Seite 742

Zur Geltendmachung der mangelnden Bestimmtheit des Exekutionstitels

OGH

§§ 7, 39 EO.

https://doi.org/10.47782/oeba202410074201

Die mangelnde Bestimmtheit eines Exekutionstitels iSd § 7 Abs 1 EO ist nicht mit Klage nach § 36 EO, sondern nur mit Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung geltend zu machen.

Aus der Begründung:

[1] Das ErstG bewilligte der Betreibenden aufgrund eines rechtswirksamen gerichtlichen Vergleichs antragsgemäß die Exekution gem § 354 EO zur Erwirkung der „Fertigstellung und Herstellung nachstehender Leistungen: a) Photovoltaikanlage bei beiden Häusern, b) Alarmanlage bei beiden Häusern, c) Klimaanlage bei beiden Häusern, d) Rollläden straßenseitig bei beiden Häusern, e) Vorplatz bei der betreibenden Partei, f) Subzähler für den Wasserverbrauch“, und ermächtigte die Betreibende, auf Kosten der Verpflichteten die genannten Leistungen durch einen befugten Gewerbsmann funktionstüchtig fertigstellen zu lassen.

[2] Nach Rk dieser Exekutionsbewilligung beantragte die Verpflichtete die Einstellung der Exekution gem § 39 Abs 1 Z 10 EO, weil die zu erbringenden Leistungen entgegen § 7 Abs 1 EO im Titel nicht nach Gegenstand, Art, Umfang und Zeit ausreichend bestimmt seien. Aus dem Vergleich sei nicht einmal der Ort, an dem die Leistungen zu erbringen seien, erschließbar. Darüber...

Daten werden geladen...