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EU Green Deal: Die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz wird zur Pflicht
Nach langer Verzögerung und Debatten unter den EU-Mitgliedstaaten wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) final verabschiedet und im Sommer im Amtsblatt der EU publiziert. Obwohl der verhandelte Schlusstext eine abgeschwächte Version des eigentlich finalen Entwurfs von Dezember 2023 darstellt, so wurde trotzdem EU-Geschichte geschrieben. Erstmals gelten einheitliche Mindestanforderungen für die unternehmerische Sorgfaltspflicht für große Unternehmen, die in der EU tätig sind. Die Richtlinie kodifiziert Schlüsselelemente zahlreicher Rahmenwerke, wie zB die UN-Leitprinzipien für Menschenrechte oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln.
1. Welche Ziele verfolgt die EU mit der neuen Richtlinie
Die CSDDD soll den Umweltschutz und die Menschenrechte sowohl in der EU als auch weltweit verbessern. Die Richtlinie schreibt vor, dass große Unternehmen dafür verantwortlich sind, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu verhindern und abzumildern, nicht nur in ihren eigenen Betrieben, sondern auch in ihren Tochtergesellschaften und in der Kette von direkten und indirekten Geschäftsbezie...