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ASoK 10, Oktober 2024, Seite 400

Begünstigte Lohnbesteuerung eines Jahresbonus ohne inländische laufende Einkünfte

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In den Praxis-News wurde mehrmals darüber berichtet, dass in Fällen einer grenzüberschreitenden Arbeitsausübung hinsichtlich des Aufbaus und des Verbrauchs des JahS. 401 ressechstels auch DBA-rechtlich von der Besteuerung freigestellte Bezüge zu berücksichtigen sind (vgl zB Praxis-News vom Juli 2017, ASoK 2017, 278 f).

Nach der angeführten Rechtsprechung können hinsichtlich des Aufbaus des Jahressechstels für einen Bonus, der einem Steuerausländer für eine in Vorjahren im Inland ausgeübte Tätigkeit gewährt und gemäß DBA deshalb hier besteuert wird, auch im Inland nicht steuerbare (weil nicht für im Inland ausgeübte oder verwertete Arbeit gewährte) laufende Bezüge, die derselbe Arbeitgeber auszahlt, berücksichtigt werden.

Im konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der von seinem Schweizer Arbeitgeber vom August 2008 bis zum August 2011 nach Österreich entsandt worden und hier steuerpflichtig war. Nach Beendigung seiner Entsendung verließ der Arbeitnehmer Österreich und war in der Folge wieder allein in der Schweiz wohnhaft und tätig. In den Kalenderjahren 2013 und 2014 erhielt der Arbeitnehmer von seinem Schweizer Arbeitgeber schließlich Bonuszahlunge...

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