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ASoK 10, Oktober 2024, Seite 399

Neuregelungen ab 2025 zur Abfederung der kalten Progression

Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu den im Ausmaß von zwei Dritteln inflationsangepassten Beträgen im EStG 1988 für das Jahr 2025 (Inflationsanpassungsverordnung 2025), BGBl II 2024/232; Beschluss des Nationalrates vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden (Progressionsabgeltungsgesetz 2025 – PrAG 2025), 1038/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BNR/1038.

In den Praxis-News vom November 2022 (ASoK 2022, 432 f) wurde darüber berichtet, dass ab 2024 die Steuertarifgrenzen und die steuerlichen Absetzbeträge jährlich automatisch um zwei Drittel der durchschnittlichen Inflationsrate eines festgelegten 12-Monatszeitraums angepasst werden. Hinsichtlich des Steueraufkommens aus dem verbleibenden Drittel der durchschnittlichen Inflationsrate muss die Bundesregierung bis 15. 9. eines jeden Jahres einen Ministerratsbeschluss über geeignete Entlastungsmaßnahmen fassen.

Nach dem Progressionsbericht von IHS und WIFO beträgt die im Jahr 2025 auszugleichende durchschnittliche Inflationsrate 5 %, weshalb die ...

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