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Änderungen im Sozialversicherungsrecht
Der Nationalrat hat in der 276. Sitzung am in einer Novelle zu den Sozialversicherungsgesetzen Folgendes beschlossen (1037/BNR 27. GP).
1. Pensionsanpassung 2025
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2025 wird durch Verordnung unter Bedachtnahme auf den Richtwert mit 1,046 festgesetzt werden.
Die Pensionsanpassung für das Jahr 2025 soll unter Heranziehung des Anpassungsfaktors erfolgen, wobei – wie schon bei den Pensionsanpassungen der letzten Jahre – auf das Gesamtpensionseinkommen abgestellt wird. Ab einer bestimmten Höhe dieses Gesamtpensionseinkommens, nämlich dem Grenzwert der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage 2024, wird die Pension um einen gleichbleibenden Fixbetrag erhöht:
Gesamtpensionseinkommen, die 6.060 Euro nicht überschreiten, werden um 4,6 % erhöht.
Gesamtpensionseinkommen über diesem Wert werden mit einem fixen Betrag in der Höhe von 278,76 Euro angepasst.
S. 397 Es ist erneut vorgesehen, dass Sonderpensionen im Sinne des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes (SpBegrG), BGBl I 2014/46, als Teile des Gesamtpensionseinkommens gelten, das der Pensionsanpassung 2025 zugrunde zu legen ist. Die Verfassungsbestimmung in § 807 Abs 6 ASVG ist vor allem deshalb erforderlich, weil auch Sonderpensionen im Kom...