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Anwendbares Sozialversicherungsrecht bei selbständiger Tätigkeit in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz
EuGH trifft Klarstellung
In einem vom VwGH eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren hatte der , Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, die Frage zu beantworten, welches Sozialversicherungsrecht auf einen selbständigen Arzt anzuwenden ist, der zugleich in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Staat und der Schweiz erwerbstätig ist.
1. Sachverhalt
Ein in Österreich wohnhafter Arzt war als österreichischer und liechtensteinischer Staatsbürger gleichzeitig in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz selbständig tätig; in Österreich erzielte er dabei zirka 19 % des Einkommens, in Liechtenstein zirka 78 %. Ab war er zusätzlich als Belegarzt in der Schweiz mit zirka 3 % seines Einkommens selbständig erwerbstätig. Er wohnte durchgehend in Österreich. Vor 2017 war der Arzt nur in Österreich und Liechtenstein tätig. Er unterlag bei einer gleichzeitigen Tätigkeit in Liechtenstein und Österreich aufgrund seines Wohnsitzes in Österreich gemäß Art 14a Z 2 der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 dem österreichischen Sozialversicherungsrecht.
Aufgrund der Tätigkeitsaufnahme in der Schweiz war die liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung der Ansicht, dass ab 2017 eine ...