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Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Taggeldern bei lang dauernden Baustellen
Zugleich eine Analyse von
Kürzlich hat der VwGH entschieden, dass Taggelder an Arbeitnehmer, die ständig Montage-, Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten in einem fremden Industriebetrieb erbringen, nach sechs Monaten lohnsteuerpflichtig zu behandeln sind, selbst wenn sie aufgrund einer kollektivvertraglichen Bestimmung bezahlt werden. Welche Bedeutung kommt dieser Entscheidung für die Bauwirtschaft zu? Um es vorwegzunehmen:Nur eine sehr geringe.
1. Rahmenbedingungen
Pauschalierte Taggelder sind zeitlich unbefristet lohnsteuerfrei, wenn
sie in einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 5 EStG (worunter unter anderem ein Kollektivvertrag zu verstehen ist) geregelt sind,
eine Dienstreise vorliegt (dies spielt für die im Folgenden besprochene Entscheidung des VwGH eine zentrale Rolle),
einer der in § 3 Abs 1 Z 16b EStG genannten Tatbestände (Außendiensttätigkeit, Fahrtätigkeit, Baustellen- und Montagetätigkeit, Arbeitskräfteüberlassung oder die vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde) verwirklicht ist und
die Dienstreise mehr als drei Stunden dauert.
Die Steuerfreiheit besteht pro angefangener Dienstreisestunde für einen Betrag von 2,20 € (pro Stunde), ist allerdings mit 26,40 € pro Tag ...