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Baumeister: Vielfältige Aufgaben im Rahmen der Wr BauO
Dem Berufsstand der Baumeister kommen im Rahmen der Regelungen der Wr BauO vielfältige Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten zu. Mit der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 wurden diese Agenden nun erweitert. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rollenbilder der Baumeister im Sinne der Wr BauO.
1. Einleitung
1.1. Das Berufsbild des Baumeisters
Baumeister ist gemäß § 94 Z 5 GewO 1994 ein sogenanntes reglementiertes Gewerbe mit sehr umfangreichen Befugnissen zur Bauausführung und Planung. Daneben ist Baumeister aber auch nicht gleich Baumeister, genauer gesagt nicht gleich Baugewerbetreibender.
Gemäß § 99 Abs 1 GewO 1994 ist ein Baumeister zu folgenden Tätigkeiten berechtigt:
Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten
–zu planen und zu berechnen,
–zu leiten und die Bauaufsicht durchzuführen,
–auch auszuführen (gemäß Abs 2 leg cit zum Teil auch Arbeiten anderer Gewerbe) und abzubrechen;
Gerüste aufzustellen, für die statische Kenntnisse erforderlich sind;
zur Projektentwicklung, -leitung und -steuerung, zum Projektmanagement sowie zur Übernahme der Bauführung;
im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung zur Vertretung seines Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.
Wird das Gewerbe der Bau...