zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
bau aktuell 5, September 2024, Seite 201

Beendigung des Bauwerkvertrages bei Insolvenz

Natascha Brandstätter

Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen ein Bauwerkvertrag bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von den Vertragsparteien beendet werden kann. Insbesondere interessiert, wie sich speziell auf diese Fälle abstellende Punkte der ÖNORM B 2110 mit den gesetzlichen Vorgaben vertragen.

1. Ausgangspunkt

Gerät einer der Vertragspartner eines Bauwerkvertrages in Insolvenz, so kann dies zu einer Verunsicherung der anderen Vertragspartei führen. Es stellt sich nicht selten die Frage, ob der in finanzielle Schwierigkeiten geratene Vertragspartner seine Gegenleistung überhaupt noch erbringen wird (können). Sowohl aufseiten des insolventen Vertragspartners als auch der Gegenseite kann dadurch das Bedürfnis nach einer Vertragslösung entstehen.

Prinzipiell gilt, dass durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Bauwerkvertrag nicht automatisch beendet wird. Die zwischen dem insolventen Schuldner und dem Gläubiger abgeschlossenen Rechtsgeschäfte bleiben demnach bestehen. Für das konkrete Ausmaß der Vertragstreue differenziert die IO allerdings zwischen dem insolventen Vertragspartner und seinem Gegenüber.

2. Begünstige Vertragslösung...

Daten werden geladen...