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bau aktuell 5, September 2024, Seite 194

Ist die örtliche Bauaufsicht an allem schuld?

Grundlagen und Grenzen des Anscheinsbeweises für Bauaufsichtsfehler

Konstantin Pochmarski und Christina Kober

Es stellt sich in Bauprozessen die Frage, ob der Anscheinsbeweis auf Bauaufsichtsfehler anwendbar ist. Der nachstehende Beitrag soll die Grundsätze und die Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises (Prima-facie-Beweis) aus zivilprozessualer Sicht beleuchten.

1. Der Begriff „örtliche Bauaufsicht“

1.1. Allgemeines

An den Beginn der folgenden Ausführungen zur örtlichen Bauaufsicht (im Folgenden auch kurz: ÖBA) ist zunächst eine begriffliche, persönliche und inhaltliche Klarstellung der verwendeten Begriffe zu stellen:

In Österreich ist der Begriff „örtliche Bauaufsicht“ gebräuchlich; teilweise wird auch synonym von „Bauleitung“ gesprochen. In Deutschland war der Begriff „örtliche Bauaufsicht“ früher geläufig; nunmehr wird abgeleitet von der HOAI regelmäßig von der „Objektüberwachung“ gesprochen.

1.2. Die Person der örtlichen Bauaufsicht

In zahlreichen Entscheidungen und Rechtssätzen zur örtlichen Bauaufsicht ist vom „Architekten“ die Rede. In Österreich ist die Tätigkeit der örtlichen Bauaufsicht aber nicht nur Architekten vorbehalten, sondern diese kann durch alle Ziviltechniker (§ 3 ZTG 2019), aber auch durch Baumeister (§ 99 GewO 1994) und Ingenieurbüros bzw beratende Ingenieure (§ 134 GewO 1994) erfolgen.

Wenn also in Zit...

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