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bau aktuell 5, September 2024, Seite 190

Das Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz

Notwendige Hürde vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

Irene Glaninger

Durch das Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz (VPG) wurde 2021 die Richtlinie (EU) 2018/958 in österreichisches Recht umgesetzt. Seither müssen neu eingeführte oder geänderte Berufsreglementierungen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nach bestimmten – im VPG statuierten – Grundsätzen unterzogen werden. Dies war auch für die Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung 2023 (BMBPO 2023) erforderlich.

1. Verfassungs- und unionsrechtliche Grundlagen

In Art 6 StGG ist das Grundrecht der Freiheit der Erwerbstätigkeit mit den Worten verankert, dass „jeder Staatsbürger ... unter den gesetzlichen Bedingungen jeden Erwerbszweig ausüben [kann].“ Durch diese – im Verfassungsrang stehende (Art 149 Abs 1 B-VG) – Bestimmung sind sowohl der Erwerbsantritt als auch die Erwerbsausübung österreichischer Staatsbürger (und Unionsbürger) geschützt. Durch den Vorbehalt „unter den gesetzlichen Bedingungen“ ist es dem Gesetzgeber in sachlichen Schranken jedoch möglich, nähere Bestimmungen zu erlassen, da durch die Gewerbeausübung auch Interessen Dritter berührt werden. Diese einfachgesetzlichen Regelungen enthalten zum Großteil die GewO 1994 und die diese ergänzenden Verordnungen, wodurch die Erwerbstätigen in bestimmte Bahnen gelenkt und die schutzwü...

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