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Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht bei Homeoffice- und Workation-Tätigkeiten
Busch/Wagemann (PIStB 2024, 254 ff) führen aus, dass in Deutschland durch den mit dem Wachstumschancengesetz neu geschaffenen § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a Satz 2 dEStG eine Gesetzeslücke geschlossen wurde. Wird die Tätigkeit für den deutschen Arbeitgeber im Homeoffice des eigenen Ansässigkeitsstaates ausgeübt, fingiert die für Zuflüsse ab anwendbare Neuregelung den Inlandsbezug, der für eine Besteuerung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland erforderlich ist. Die neue Regelung ziele vor allem darauf ab, den Verwaltungsaufwand für inländische Arbeitgeber und grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer zu reduzieren. Sie ermögliche eine klare Zuordnung der Besteuerungsrechte, insbesondere, wenn DBA Bagatellregelungen enthalten. Der Gesetzgeber erwarte künftig mehr DBA mit entsprechenden Regelungen, um eine ausschließliche Besteuerung der Arbeitnehmereinkünfte im regelmäßigen Tätigkeitsstaat zu ermöglichen. In diesen Fällen kann Deutschland das durch die DBA zugestandene Besteuerungsrecht durch die Neuregelung der beschränkten Steuerpflicht tatsächlich ausüben.