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EuGH: Wirtschaftliche Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins
Das Biedrība, C-87/23, erging aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des lettischen Administratīvā apgabaltiesa (Regionalverwaltungsgericht) wegen der Weigerung der Steuerverwaltung, dem Verein den Abzug der Vorsteuer aus Rechnungen zuzugestehen, die ihm von Unternehmen ausgestellt wurden, die er für Aus- und Fortbildungsdienstleistungen eingeschaltet hatte. Im Jahr 2016 schloss der Verein mit Sitz in Lettland zwei Verträge mit der Centrālā finanšu un līgumu aģentūra (im Folgenden: CFLA) über die Durchführung von zwei aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (im Folgenden: EFRE) finanzierten Aus- und Fortbildungsprojekten. Dabei handelte es sich zum einen um ein Projekt zur Aus- und Fortbildung von Fachkräften für Informations- und Kommunikationstechnologie (im Folgenden: ITK-Projekt) und zum anderen um ein Projekt zur Aus- und Fortbildung in Klein- und Kleinstunternehmen (im Folgenden: KuK-Projekt). Vorschlagender Rechtsträger konnte im Rahmen des ersten Projekts ein Verein und im Rahmen des zweiten Projekts ein Verein oder eine Verwaltungsbehörde sein.
Im Rahmen des ITK-Projekts schloss der Verein Verträge im Hinblick auf die Erbring...