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SWI 10, Oktober 2024, Seite 540

SWI-Jahrestagung: (Keine) Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden Holding

SWI Conference: (No) Home Office Permanent Establishment of a Managing Holding Company

Juliane Beverungen und Thomas Frenkenberger

On November 15th, 2023, the 18th annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors, and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.

I. Sachverhalt

Eine in Deutschland ansässige Holding-AG beschäftigt eine in Österreich wohnhafte Mitarbeiterin im Rechnungswesen. Es wird vereinbart, dass die Mitarbeiterin ihre Tätigkeit an drei Tagen der Woche in den Räumlichkeiten der deutschen AG und an zwei Tagen der Woche in ihrer Privatwohnung in Österreich ausübt. Es stellt sich nun die Frage, ob die Holding-AG durch diese Konstellation in der Privatwohnung der Arbeitnehmerin eine Betriebsstätte gemäß Art 5 Abs 1 DBA Deutschland begründet. Die dieser Diskussion zugrunde liegende EAS-Rechtsauskunft kommt zum Schluss, dass bei einem ständig zur Verfügung stehenden Arbeitsplatz beim Arbeitgeber keine faktische Verfügungsmacht über das Homeoffice vorliegt und somit keine Betriebsstätte begründet wird.

II. Diskussion

Sabine Schmidjell-Dommes: Nach nationalem Recht ist jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines...

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