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Progressionsabgeltungsgesetz 2025 – PrAG 2025
Bereits zum dritten Mal wird auch im Jahr 2025 eine Anpassung des Einkommensteuertarifs an die aktuelle Inflation vorgenommen. Nationalratswahlbedingt kam es früher als in den Vorjahren zum entsprechenden Beschluss im Nationalrat (1038/BNR vom , die Beschlussfassung im Bundesrat und die Veröffentlichung im BGBl bleiben abzuwarten).
Rahmenbedinungen
Die im Jahr 2025 auszugleichende Inflation beträgt 5 % (Anmerkung: die im Jahr 2024 auszugleichende Inflation betrug noch 9,9 %) und errechnet sich aus dem Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten von Juli 2023 bis Juni 2024. Die ersten fünf Tarifstufen werden um zwei Drittel der auszugleichenden Inflation, also um mindestens 3,3333 % periodisch, aufgerundet auf volle Euro, angehoben (InflationsanpassungsVO, BGBl II 2024/232, ausgegeben am ). Das verbleibende dritte Drittel wird für diskretionäre Maßnahmen verwendet. Darauf aufbauend wurden im Parlament folgende Maßnahmen beschlossen:
Tarifanpassung und Anpassung von Absetzbeträgen
Die ersten fünf Tarifgrenzen werden um 3,3333 % periodisch + 0,5 Prozentpunkte, also um 3,8333 % periodisch, aufgerundet auf ganze Euro angehoben. Daraus ergeben sich folgende Tarifgrenzen ab 2025, die Steuerpr...