Praxishandbuch Schadenersatzrecht
1. Aufl. 2024
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S. 20511. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
11.1. Grundlagen
411
Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter handelt es sich um eine gesetzlich nicht geregelte Konstruktion, die von der Lehre und Rechtsprechung entwickelt wurde, um Schutzlücken der deliktischen Haftung in einer bestimmten Fallgruppe zu vermeiden. Durch die Annahme eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter werden zusammengefasst die Schutzpflichten eines Vertrags auf Dritte erstreckt, die der Erfüllung des Vertrags nahestehen.
Der Gedanke dahinter ist, dass man bei der Erfüllung eines Vertrages auch zum Schutz der Rechtsgüter seines Vertragspartners allgemein, etwa von dessen Eigentum, verpflichtet ist, wenn dieses von der Erfüllung des Vertrags gefährdet sein könnte; insofern sollte der Handelnde auch Personen schützen, die seinem Vertragspartner nahestehen und von der Vertragserfüllung gefährdet sein können (dazu siehe sogleich unter 11.3.).
11.2. Anspruchsinhalt
412
Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erwächst dem geschützten Dritten aus der Verletzung der dem Schuldner obliegenden Schutz- und Sorgfaltspflichten ein eigener Schadenersatzanspruch auf Grund vertraglicher Haftung des Schuldners. W...