Praxishandbuch Schadenersatzrecht
1. Aufl. 2024
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S. 263. Kausalität
3.1. Das Verursachungsprinzip – Die Kausalität als Haftungsvoraussetzung
3.1.1. Grundlagen der Kausalität
3.1.1.1. Bedeutung und Begriff der Verursachung
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Das Bestehen eines kausalen Zusammenhangs zwischen einer vom Schädiger gesetzten Handlung oder Unterlassung und dem Schaden ist eine der allgemeinen Grundvoraussetzungen dafür, einen Schädiger zum Ersatz eines Schadens zu verpflichten. Rechtlich ergibt sich das Kausalitätserfordernis beispielsweise schon aus § 1295 Abs 1 ABGB, der ganz allgemein normiert, dass jedermann berechtigt sei, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens zu verlangen, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat.
Völlig unabhängig von konkreten gesetzlichen Anordnungen liegt das Kausalitätserfordernis dem Wesen des Schadenersatzanspruches auch schon rein wertungsmäßig als Voraussetzung zugrunde, da sich eine Pflicht, für den Schaden einer anderen Person einzustehen, nur bei Vorliegen sachlicher Gründe dafür erklären lässt. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Haftpflichtigen einerseits und äußeren Umständen und Ereignissen – und in letzter Konsequenz dem Schaden – andererseits, also ein Kausalzusammenhang, ist dabei geradezu eine Mindestvoraussetzung der ...