Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Missglückte Umwandlung: Betriebserfordernis nicht erfüllt
Im vorliegenden Fall wollte die Beschwerdeführerin (Bf) als Rechtsnachfolgerin einer GmbH Verlustvorträge sowie die anrechenbare Mindestkörperschaftsteuer der GmbH iR ihrer eigenen Veranlagung der Einkommensteuer 2017 geltend machen. Das BFG hatte in diesem Fall als Vorfrage zu klären, ob die GmbH, an der die Bf zu 99 % beteiligt war, zum Umwandlungsstichtag () sowie am Tag des Umwandlungsbeschlusses () das Betriebserfordernis gem § 7 Abs 1 Z 2 TS 1 UmgrStG erfüllt hat und somit auf die Hauptgesellschafterin gem Art II UmgrStG umgewandelt werden konnte, damit anlässlich der Umwandlung die strittigen Verlustvorträge sowie die anrechenbare Mindestkörperschaftsteuer (MiKöSt) auf die Bf überhaupt übergehen konnten. Das BFG verneinte dies.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/2101209/2019; Revision nicht zugelassen. | § 7 Abs 1 Z 2 TS 1 UmgrStG |
1. Der Fall
Die Bf hat bei Veranlagung zur Einkommensteuer 2017 Verlustvorträge iHv rund 184.000 EUR und anrechenbare Mindestkörperschaftsteuer iHv rund 11.000 EUR geltend gemacht, die iR der Umwandlung der GmbH1 an sie als Hauptgesellschafterin (99 % Beteiligung) zum Umwandlungsstichtag übergehen sollten.
2. Die Entscheidung
2.1. Verfahren vor dem Finanzamt
Die Abgabenbehörde führte vor V...