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Abzugsverbot für Zinsen einer fremdfinanzierten Einlage bei Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG?
Rechtssatz (nicht amtlich):
Wird eine Einlage fremdfinanziert, so macht es keinen Unterschied, ob es sich bei der Einlage um ein Wirtschaftsgut oder einen Bargeldbetrag handelt. Auch bei der Einlage fremdfinanzierter Bargeldbeträge in das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Mitunternehmerschaft geht die Finanzierungsverbindlichkeit in das Betriebsvermögen ein (vgl mwN). § 24 UmgrStG verweist in seinem Abs 1 explizit auf § 16 Abs 1 und 5. § 16 Abs 5 sieht bei Einbringungen die Möglichkeit vor, das zu übertragende Vermögen durch in § 16 Abs 5 taxativ aufgezählte Maßnahmen im Rückwirkungszeitraum (Zeitraum zwischen dem Einbringungsstichtag und dem Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages) mit fiktiver Wirkung auf den Einbringungsstichtag zu gestalten und normiert damit Ausnahmen von der Rückwirkungsfiktion. Der im allgemeinen Einkommensteuerrecht geltende Grundsatz, dass sich eine Einlage in das Betriebsvermögen auch auf das mit dem Aktivum zusammenhängende Passivum bezieht (vgl ), wird durch die Sonderregelungen in § 16 Abs 5 Z 1, 2 und teilweise auch 3 (hinsichtlich des isolierten Zurückbehaltens betrieblicher Verbi...