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BFGjournal 11-12, Dezember 2021, Seite 378

Wertminderung einer Beteiligung an einer gemeinnützigen Körperschaft

Katharina Deutsch

§ 12 Abs 3 Z 1 KStG 1988 verweist zur Abschreibung einer Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert auf § 6 Z 2 lit a EStG 1988, der besagt, dass wenn der Teilwert niedriger ist als die Anschaffungskosten der Beteiligung, dieser angesetzt werden kann. Der VwGH hat im vorliegenden Erkenntnis beurteilt, dass es auch bei einer Beteiligung an einer gemeinnützigen Körperschaft zu einer Entwertung und somit zu einer zulässigen Teilwertabschreibung kommen kann. Dabei hat sich der VwGH, wie zuvor das BFG, mit der Zugehörigkeit einer Beteiligung an einer gemeinnützigen Körperschaft zum Betriebsvermögen und mit einer etwaigen Liebhabereibeurteilung auseinandergesetzt.


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Ro 2019/15/0007, RV/5100397/2013;Revision zugelassen, nicht veröffentlicht.

1. Der Fall

Eine an einer gemeinnützigen Körperschaft beteiligte GmbH führte Managementtätigkeiten für ihre Beteiligungsgesellschaft aus. Gewinnausschüttungen aus dieser Beteiligungsgesellschaft wurden jedoch keine lukriert.

2. Die Entscheidung des BFG

Das BFG stellte die strittige Frage, ob an der Beteiligung an einer gemeinnützigen Körperschaft eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert zustehe, wobei außer Streit stehen würde, dass eine Teilwertabschreibung gem § 12 Abs 3 Z 3 KStG 1988 i...

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