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Erfassung selbstgeschaffener Markenwerte bei einem Unternehmenskauf nach IFRS 3
Die Methodik der Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation) zielt bei einem Unternehmenskauf darauf ab, beim erwerbenden Unternehmen den Kaufpreis als hingegebene Gegenleistung auf die jeweiligen Bilanzposten des Zielunternehmens zu verteilen, wobei die nicht zuzuweisenden Beträge im (derivativen) Geschäfts- oder Firmenwert aufgehen. So können unter bestimmten Voraussetzungen auch immaterielle Anlagewerte in Gestalt selbst geschaffener Markenwerte, die bei einer Unternehmensakquisition in aller Regel einen beträchtlichen Teil des Unternehmenswerts bzw. des Kaufpreises einnehmen, berücksichtigt werden, da diese im Kontext des Kaufprozesses entgeltlich erworben werden und somit nicht dem Ansatzverbot von IAS 38.63 unterliegen. Wie im Folgenden gezeigt wird, besitzen die internationalen Regelungen zur bilanziellen Erfassung selbsterstellter Markenwerte erhebliches bilanzpolitisches Gestaltungspotenzial, das für einen nach § 325 Abs. 2a HGB für Offenlegungszwecke aufzustellenden Einzelabschluss und nach § 315e Abs. 1 und 2 HGB aufzustellenden Konzernabschluss zur zielgerichteten Beeinflussung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage genutzt werden kann.