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BFGjournal 9, September 2024, Seite 336

Geltendmachung nicht zustehender Umsatzsteuergutschriften bei Guthaben am Abgabenkonto als Abgabenhinterziehung?

Michaela Schmutzer

Eine Abgabenhinterziehung ist (auch) bewirkt, wenn man es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass man eine unrichtige Voranmeldung mit einer zu hohen Gutschrift einreicht und weiß, dass man damit – sei es auch nur vorübergehend bis zur Übermittlung einer richtigen Jahreserklärung – ein zu hohes Guthaben am Abgabenkonto geltend macht. Die gesetzlichen Vorgaben für eine Hinterziehung sind bereits mit Einreichung der unrichtigen Voranmeldung erfüllt.


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RV/2300001/2024; Revision nicht zugelassen, ao Revision erhoben.
§ 33 Abs 2 lit a, § 33 Abs 3 lit d FinStrG

1. Der Fall

Die Beschuldigte ist als Rechtsanwältin tätig.

Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung für die Zeiträume November 2022 und Dezember 2022 wurde festgestellt, dass die Beschuldigte an ihrem Haus umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt hat.

Die betroffene Liegenschaft befindet sich zu 100 % im Eigentum der Beschuldigten und wird für betriebliche als auch für private Zwecke genutzt. Der betriebliche Anteil am Gebäude beträgt jedoch nur ca 30 %.

In den Voranmeldungen für 11/2022 und 12/2022, die die Beschuldigte selbst erstellt und eingereicht hat, wurden die Vorsteuern aus den Sanierungsarbeiten jedoch zu 100 % aufge...

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