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Liquidation des Gruppenträgers während der Mindestbestandsdauer der Gruppe
Keine Feststellung der Gruppe mit Wirkung ex tunc
Ein Senat des Bundesfinanzgerichts setzte sich hinsichtlich der beantragten Feststellung einer Unternehmensgruppe damit auseinander, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn der vermeintliche Gruppenträger während des laufenden Beschwerdeverfahrens und vor Erfüllen der Mindestbestandsdauer von drei Jahren in das Stadium der Liquidation tritt.
1. Der Fall
Die M GmbH hatte mit Einbringungs- und Abtretungsvertrag vom Juni 2021 eine Beteiligung an der T GmbH im Ausmaß von 90 % erworben. Die T GmbH wiederum war an der E GmbH seit deren Gründung im Jahr 2018 im Ausmaß von 99 % beteiligt.
Im Dezember 2021 brachte die M GmbH als vermeintliche Gruppenträgerin einen Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe ab der Veranlagung 2021 mit Einbeziehung mehrerer Körperschaften, unter anderem der T GmbH und der E GmbH, als Gruppenmitglieder ein.
Das Finanzamt wies den Antrag mit Gruppenfeststellungsbescheid teilweise ab, wobei die T GmbH und die E GmbH nicht als Gruppenmitglieder festgestellt wurden. Hinsichtlich dieser beiden Körperschaften sei die ausreichende finanzielle Verbindung gemäß § 9 Abs 4 KStG 1988 entgegen § 9 Abs 5 KStG 1988 nicht im gesamten Wirtschaftsjahr 2021 vo...