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Amtsrevision gegen das BFG-Erkenntnis zur Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA Malta
Der Beschwerdeführer ist ein in Österreich ansässiger Pilot, der im Streitjahr 2022 bei einer Fluggesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Malta beschäftigt war. Strittig war, ob seine Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterliegen oder das Besteuerungsrecht DBA-rechtlich Malta zuzuweisen ist und Österreich daher die Einkünfte freizustellen hat.
Mit Erkenntnis vom , RV/7102502/2024, gelangte das BFG zum letztgenannten Ergebnis und erledigte die Beschwerde des Piloten somit stattgebend. Von Seiten des Finanzamts wurde nunmehr gegen das BFG-Erkenntnis Amtsrevision erhoben.
1. Zugrunde liegendes Verfahren
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen in Österreich ansässigen Piloten, tätig im internationalen Flugverkehr. Im Streitjahr 2022 war er bei einer Fluggesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Malta beschäftigt, wobei von der maltesischen Fluglinie regulär österreichische Lohnsteuer einbehalten wurde.
In der dagegen eingebrachten Beschwerde beantragte er die Erstattung der Lohnsteuer bzw die Abänderung des Einkommensteuerbescheides auf 0 Euro. In der Beschwerdebegründu...