Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 24326. Besonderheiten bei öffentlichen Unternehmen
26.1. Definition und Problemfelder
In verschiedenen Gesetzen gibt es unterschiedliche Definitionen für den Begriff des „öffentlichen Unternehmens“. Gemeinsam ist diesen Definitionen, dass eine gewisse Beteiligung oder Beherrschung durch den Staat (Bund, Land, Gemeinde) vorliegen muss.
Primäre Rechtsformen für öffentliche Gesellschaften sind GmbH und Aktiengesellschaft.
Zu den häufigen Problemen bei öffentlichen Unternehmen gehören
politisch motivierte Eingriffe von Eigentümerseite,
nachlässige oder unprofessionelle Wahrnehmung von Eigentümerpflichten und
Rekrutierung des Personals nach politischer Zugehörigkeit statt erforderlicher Qualifikation.
26.2. Sondergesetze für öffentliche Unternehmen
Für öffentliche Unternehmen bestehen vielfach Sondergesetze, die dem Umstand der öffentlichen Kontrolle Rechnung tragen sollen.
Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018):
Das BVergG 2018 gilt für öffentliche Auftraggeber. Das sind neben Gebietskörperschaften auch Einrichtungen, die (i) zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, (ii) zumindest teilrechtsfähig sind und (iii) von der öffentlichen Hand beherrscht werden. Der...