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IRZ 4, April 2016, Seite 177

Die Bewertung von Kreditrestrukturierungen unter IFRS 9

Thomas Pichler

Mit Veröffentlichung des final verabschiedeten IFRS 9 durch das IASB am sind (vorbehaltlich eines EU-Endorsements) ab die neuen Vorschriften zu Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte anzuwenden. Neben dem IASB als Standardsetter des IFRS 9 sind insbesondere für Banken auch die bankspezifischen Sichtweisen des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB) und des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) relevant. Zudem hat im Jahr 2014 das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) zur Unterstützung der Implementierung des Expected-Credit-Loss-Modells eine Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments (ITG) ins Leben gerufen, welche aus weltweit ausgewählten Vertretern großer Banken und den größten Wirtschafts- und Beratungsunternehmen besteht.

Basierend auf den Vorschriften des IFRS 9 und den Interpretationssichtweisen des FSB, BCBS und ITG beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Bewertung von Kreditrestrukturierungen, da vor allem dieser Regelungsbereich durch klarere Bestimmungen des IFRS 9 den Interpretationsspielraum im Unterschied zu IAS 39 erheblich senkt und dadurch eine brancheneinheitliche Anwendung vor...

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