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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und deren Bedeutung für die Lieferkette
Im Schatten der Diskussion zur Lieferketten-Richtlinie tritt mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) Ende dieses Jahres ein Rechtsakt in Geltung, der zum Teil weitreichendere Auswirkungen auf die Lieferkette hat. Die EUDR soll sicherstellen, dass künftig nur mehr bestimmte Produkte wie Holz, Soja, Kaffee etc in der EU gehandelt werden, welche nicht aus entwaldeten Gebieten kommen. Die Verordnung markiert damit einen wichtigen Schritt der Bemühungen der EU, nachhaltige Lieferketten zu fördern.
1. Entwaldung als Problem der Lieferkette
Entwaldung und Waldschädigung verschärfen die globale Klimakrise, indem sie Treibhausgasemissionen erhöhen, CO2-Senken zerstören und die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen schwächen. Allein die Entwaldung verursacht 11 % der weltweiten Treibhausgasemissionen. Seit 1990 gingen weltweit ca 420 Mio Hektar Wald verloren und jedes Jahr verschwinden weitere 10 Mio Hektar. Die EU trägt erheblich zur Entwaldung bei, da sie zwischen 1990 und 2008 etwa ein Drittel der weltweit gehandelten landwirtschaftlichen Produkte, die mit Entwaldung verbunden sind, importierte und verbrauchte. Obwohl der EU-Anteil relativ abnimmt, bleibt ihr Einfluss unverhältnismäßig hoch. Es ist daher nicht überraschend, dass die Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung ein wichtiger Teil der Maßnahmen ist, die zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Erreichung der Ziele des europäischen