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Leitungswasserschadensversicherung: Obliegenheitsverletzung
RSS-E 50/24
Art 10.4 ABS 2018 verweist auf § 62 VersVG in Form einer Obliegenheit, die nach dem Versicherungsfall zu erfüllen ist. Wirft die Versicherung dem Versicherungsnehmer vor, diese Obliegenheit durch Zahlung überhöhter Reparaturkosten verletzt zu haben, so ist ihr entgegenzuhalten, dass sie selbst keine Einwände gegen die pauschale Festlegung der Material- und Personalkosten hatte und es lebensfremd erscheint, dass nach Beginn der Arbeiten diese unterbrochen werden sollen, um einen Preisvergleich der Arbeitskosten mit anderen Fachfirmen für geringfügige weitere Arbeiten anzustellen.
S. 270 Der Antragsteller hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine Eigenheimversicherung ... abgeschlossen, die unter anderem eine Leitungswasserschadensversicherung einschließt. Vereinbart sind die AWB 2018, welche auszugsweise lauten:
„Artikel 6 – Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadensfall
Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 VersVG bewirkt, werden bestimmt:
1. Schadensmeldung
1.1. Jeder Schaden ist unverzüglich ab Kenntnis, spätestens binnen dreier Tage, dem Versicherer zu melden. Durch die Absendung der Meldung wir...