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ZVers 5, September 2024, Seite 265

Bauwesenversicherung: Schäden durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse

RSS-E 30/24

Die Frage, auf welchen Zeitraum sich die Einordnung von Regenmengen zu einem Ereignis, das alle x Jahre wiederkehrt, bezieht, ist aus dem Zweck der Bedingung heraus abzuleiten. Aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers ist die jeweilige Regenmenge, die innerhalb eines abgegrenzten Zeitraums fällt und für einen Schaden kausal verantwortlich ist, nach dem Zeitraum abzugrenzen, in dem dieser fällt. So kann zB ein einzelner kurzer Platzregen die umliegenden Böden und die Kanalisation ebenso überlasten und zu einer Überschwemmung führen wie weniger intensive, aber länger andauernde Regenfälle. In beiden Fällen richtet sich die Deckungserwartung des durchschnittlichen Versicherungsnehmers aber darauf, dass dieses konkrete Ereignis seltener als alle 10 Jahre eintritt.

Die Antragstellerin hat für die Errichtung von sechs Reihenhäusern in ... eine Bauwesenversicherung bei der antragsgegnerischen Versicherung ... abgeschlossen. Vereinbart sind die BW 2014 sowie unter anderem folgende Besondere Bedingung:

„Witterungseinflüsse

Nicht versichert sind Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnissen gerechne...

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