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ISR 2, Februar 2021, Seite 75

Inländische Abzugsteuern bei extraterritorialen Lizenzvergütungen – Überlegungen zur Bestimmung der Steuern der Höhe nach

Stephan Rasch, Christoph Richter und Christian Keppeler

§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG hat im Jahr 2020 eine ungeahnte Aufmerksamkeit erlangt. Obwohl die Norm seit Jahrzehnten im Gesetz enthalten ist, sind die Frage der extraterritorialen entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Rechten und die daraus resultierende Pflicht zur Einbehaltung von Abzugsteuern im Inland in der Vergangenheit nicht behandelt worden. Der inländische Nexus ergibt sich dabei möglicherweise u.a. aus der Eintragung eines Patents oder einer Marke in ein inländisches Register. Die zugrunde liegende materiell-rechtliche Beurteilung soll in diesem Beitrag nicht im Vordergrund stehen, vielmehr wird – den Nexus unterstellend – überlegt, wie anhand von Verrechnungspreisregelungen die Höhe der Abzugsteuern bestimmt werden kann. Berücksichtigung findet aber auch die aktuelle Entwicklung durch Gesetzesvorschläge zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer aus Dezember 2020 und Januar 2021.

Section 49 (1) no. 2 (f) and no. 6 EStG has attracted unexpected attention in 2020. Although the norm has been in the law for decades, the issue of extraterritorial transfer of use of rights for consideration and the resulting obligation of withholding taxes domestically ha...

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