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„Was vom Bankgeheimnis übrig blieb …“ – Änderungen der letzten Jahre
Dieser Beitrag ist der Frage gewidmet, wie sich der Geheimnisschutz beim Bankgeheimnis in Straf- oder Abgabenverfahren in den letzten Jahren verändert hat. Es zeigt sich, dass hier das Grundrecht auf Privatsphäre, wozu auch bankgeheime Informationen zählen, aufgrund der Notwendigkeit einer effektiven Strafverfolgung bzw wegen des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit in den letzten Jahren immer weiter zurückgedrängt wurde. Diese Entwicklung setzt auch das geplante Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 fort.
1. Kontenregister- und Konteneinschaugesetz
Die wohl wesentlichste Änderung hinsichtlich des behördlichen Eingriffs in das Bankgeheimnis in den letzten Jahren erfolgte durch das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG).
Auf den ersten Blick erscheint die Einrichtung des Kontenregisters nicht besonders bedeutend; schließlich war es schon seit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2002 zulässig, diese Auskünfte in inländischen (Finanz-)Strafverfahren und ausländischen Finanzstraf- oder Steuerverfahren einzuholen. Allerdings wurde das Verfahren mit dem Register für die Ermittlungsbehörden deutlich erleichtert. Während vor der Einführung des Kontenregisters die Auskunft mittels einer gerichtlich bewilligten Anordnung über die Fachverbände bzw die einzelnen Kreditinstit...