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ZWF 5, September 2024, Seite 220

Neutrale Unternehmensaktivitäten; Strafbarkeit im Rahmen globaler Lieferketten; Völkerstrafrecht; Unternehmensstrafrecht; Beihilfe

Art 25 Abs 3 IStGH-Statut

S. 221Schäffler, Neutrale Unternehmensaktivitäten versus Beihilfe zu völkerrechtlichen Verbrechen – eine Abgrenzung, JSt 2024, 225

Der Autor erörtert unter Heranziehung der Lehre von der objektiven Zurechnung die Abgrenzung neutraler Unternehmensaktivitäten von strafrechtlich relevanter Beihilfe. Konkret geht es um Beihilfestrafbarkeit im Rahmen globaler Lieferketten; als Bewertungsgrundlage fungiert das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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