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Grenzüberschreitendes Ermittlungsverfahren; EUStA; Richtervorbehalt; richterliche Genehmigung
§ 11 EUStA-Durchführungsgesetz; Art 31 f EUStA-VO; Art 6 EMRK; Art 47 GRC
Kerschbaummayr, Grenzüberschreitende Ermittlungen durch die EUStA, ÖJZ 2024, 632
Am hat der EuGH eine wegweisende Entscheidung zum Richtervorbehalt im grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) getroffen. Demnach unterliegen Ermittlungsmaßnahmen im Staat ihrer Durchführung nur einer sehr eingeschränkten richterlichen Prüfung. Im Staat, aus dem die Maßnahme angeordnet wird, soll dafür eine umfassendere richterliche Kontrolle stattfinden. Aufgrund dieser Entscheidung wird der nationale Gesetzgeber das EUStA-Durchführungsgesetz anpassen müssen. Nach der aktuellen Rechtslage unterliegen Ermittlungshandlungen, die von Österreich aus angeordnet werden, keiner richterlichen Kontrolle. Dadurch kommt es im EUStA-Verfahren zu einer grundrechtswidrigen Beschränkung von Beschuldigtenrechten.