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Vorteilsannahme (zur Beeinflussung); Vorteilszuwendung; Ungebührlichkeit des Vorteils; Vorsatz
ZWF 2024/41
(= RIS-Justiz RS0134840)
Die Subsumtion unter den Tatbestand der Vorteilsannahme (§ 305 Abs 1 StGB) oder der Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 Abs 1 StGB) setzt in den Tatvarianten des Annehmens und Sich-Versprechen-Lassens jene unter den Tatbestand der Vorteilszuwendung (§ 307a Abs 1 StGB) oder der Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§ 307b Abs 1 StGB) in allen Tatvarianten (auch) einen auf die Ungebührlichkeit des Vorteils gerichteten Vorsatz des Täters voraus.