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Zur Überwälzbarkeit einer Geldbuße nach dem VbVG
Zugleich eine Anmerkung zu
In seinem Urteil vom , 1 Ob 200/23b, äußert sich der OGH zur Frage, ob eine über eine Gesellschaft verhängte Geldbuße nach dem VbVG im Weg des Schadenersatzes für die möglicherweise mangelhafte Beratung einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf diese überwälzt werden kann.
1. Sachverhalt
Ausgangspunkt des gegenständlichen Urteils des OGH war ein Strafverfahren, das ua gegen die später klagende Aktiengesellschaft aufgrund der Ausstellung von Scheinrechnungen geführt wurde. Im Rahmen dieses Strafverfahrens wurde über die Aktiengesellschaft im Jahr 2018 eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 252.000 € verhängt, wobei die Hälfte bedingt nachgesehen wurde.
Mit ihrer im Jahr 2019 erhobenen Klage brachte die Klägerin vor, dass sie von ihrem damaligen Rechtsanwalt falsch beraten worden sei. Zum einen habe er die Ausstellung von Scheinrechnungen im Jahr 2007/2008 abgesegnet und auf eine mögliche Strafrechtswidrigkeit – trotz diesbezüglicher Nachfrage des Vorstands – nicht hingewiesen. Dadurch sei es überhaupt erst zu Anklage und Verurteilung gekommen. Zum anderen habe er – auch als die Vorwürfe im Jahr 2011 über eine Tageszeitung publik wurden – nicht auf die Möglichkeit der tätigen Reue nach § 167 StGB oder die Kronz...