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Rechtsprechungsbericht des VfGH für das Jahr 2023 (Teil II)
Dieser Beitrag gibt einen Überblick zur Rechtsprechung des VfGH aus dem Jahr 2023 zum gerichtlichen Strafrecht und Strafprozessrecht.
Das OLG Innsbruck stellt den – zulässigen – auf Art 140 Abs 1 Z 1 lit a B-VG gestützten Antrag auf Aufhebung des § 170 Abs 2 StPO wegen Verstoßes gegen das PersFrSchG und verweist dabei insb sinngemäß auf das Erkenntnis des , mit dem die sogenannte bedingt obligatorische Untersuchungshaft nach § 173 Abs 6 StPO als verfassungswidrig aufgehoben wurde.
Der VfGH weist den Antrag als unbegründet ab.
Die angefochtene Bestimmung des § 170 Abs 2 StPO weicht von § 170 Abs 1 StPO ab: Sofern es sich um ein Verbrechen (§ 17 StGB) handelt, bei dem nach dem Gesetz auf eine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe zu erkennen ist, muss die Festnahme angeordnet werden, es sei denn, dass aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, das Vorliegen aller in § 170 Abs 1 Z 2–4 StPO angeführten Haftgründe sei auszuschließen. Bei den in § 170 Abs 2 StPO bezogenen Verbrechen handelt es sich zB um Mord gemäß § 75 StGB, um Brandstiftung mit Todesfolge einer größeren Zahl von Menschen gemäß § 169 Abs 3 StGB oder um die wissentliche Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die in einem Krieg zum Einsatz gelangen sollten, gemäß § 177a Abs 2 StGB.
Das antragstellende Ger...