Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 5, September 2024, Seite 204

Geldwäsche-Paket in Kraft getreten: Das neue Regelwerk zur Geldwäscheprävention

Severin Glaser und Robert Kert

Nachdem bereits im Vorjahr die 3. Geldtransfer-Verordnung in Kraft getreten war, sind nun im Juli 2024 auch die drei anderen Bestandteile des 2021 von der Europäischen Kommission präsentierten Geldwäschepakets in Kraft getreten: die 6. Geldwäsche-Richtlinie, die Geldwäsche-Verordnung und die AMLA-Verordnung.

Die 6. Geldwäsche-RL wird mit Wirkung vom den derzeit zentralen Rechtsakt des europäischen Geldwäschepräventionsrechts aufheben: die – durch die 5. Geldwäsche-Richtlinie geänderte – 4. Geldwäsche-Richtlinie (Art 77 der 6. Geldwäsche-RL). Inhaltlich erfasst sie jedoch nur einen Teil der durch die 4. Geldwäsche-RL geregelten Materien, nämlich vorwiegend die die mitgliedstaatlichen Verwaltungen betreffenden Bereiche, wie etwa die Vorschriften zur supranationalen und nationalen Risikoanalyse, die nationalen Register der wirtschaftlichen Eigentümer und Bankkonten sowie den Zugang zu Informationen über Immobilien, die Zuständigkeiten der Meldestellen und nationalen Aufsichtsbehörden sowie die Regelungen zur Zusammenarbeit der nationalen und europäischen Behörden sowie die Geldbußen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen die Geldwäschepräventionspflichten. Die Vorsch...

Daten werden geladen...