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Steuerpflicht von Zahlungen aufgrund eines „Wetterderivats“
Entscheidung: Ra 2024/15/0028 (Amtsrevision, Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften).
Normen: § 4 Abs 1 EStG, § 30 Abs 1 Z 2 EStG (idF vor dem BBG 2011).
Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger, der zwei Gastronomiebetriebe führte, erhielt im Jahr 2008 Zahlungen aufgrund von im Jahr davor abgeschlossenen „Wetterderivaten“ (betreffend Schneehöhen an bestimmten Tagen). Das Finanzamt beurteilte diese Zahlungen (Gewinn) als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Steuerpflichtige behauptete hingegen, die Derivate seien privat erworben worden.
Das BFG gab der Beschwerde Folge.
Rechtliche Beurteilung: Zunächst ist der Revision zuzustimmen, dass das Erkenntnis des BFG in sich widersprüchlich ist, weil es sich bei der Frage, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, mit der Betriebsvermögenseigenschaft des Wetterderivats auseinandersetzt und eine Zuordnung zum Betriebsvermögen verneint, im Zusammenhang mit der Prüfung von Spekulationseinkünften jedoch schon die Wirtschaftsguteigenschaft verneint.
Das BFG hat darüber hinaus sein Erkenntnis mit einem weiteren wesentlichen Begründungsmangel belastet.
Nach der ständigen VwGH-Rechtsprechung gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar de...