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SWK 26, 15. September 2024, Seite 1118

Unternehmensrechtliche Bilanzierung von Beträgen der Instandhaltungsrücklage

Handlungsanweisungen für die Praxis

Jürgen Sykora und Karl Prossinger

Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage sowie die Verwendung der eingezahlten Beträge stellen bilanzierende Immobilieneigentümer oftmals vor Herausforderungen. Erscheint die steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage bereits vonseiten der Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur ausreichend beschrieben, ist die Vorgehensweise bei der unternehmensrechtlichen Bilanzierung noch wenig beleuchtet. Auch sind bisher in der Praxis unterschiedliche Bilanzierungsansätze zu beobachten. In diesem Beitrag sollen daher die unternehmensrechtlichen Bilanzierungsmöglichkeiten der Instandhaltungsrücklage im Detail untersucht werden, um der Praxis eine entsprechende Handlungsanweisung geben zu können.

1. Theoretischer Rahmen und Grundlage der Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage, auch Reparaturrücklage genannt, wird in § 31 WEG geregelt. Die Wohnungseigentümer haben entsprechend dieser Regelung eine angemessene Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen zu bilden. Bei der Festlegung der Beiträge zur Bildung der Rücklage ist auf die voraussichtliche Entwicklung der Aufwendungen Bedacht zu nehmen. Die Rücklage ist somit im Wesentlichen zur Deckung künftiger Instandhaltungsma...

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