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SWK 26, 15. September 2024, Seite 1110

Apple muss rechtswidrige Beihilfe zurückzahlen

Entscheidung: Kommission/Irland ua, C-465/20 P.

Am hat der EuGH das Urteil des Gerichts betreffend die Steuervorbescheide, die Irland Apple erteilt hat, aufgehoben. Er entschied endgültig über den Rechtsstreit und bestätigte den Beschluss der Europäischen Kommission von 2016: Irland hat Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern ist.

Die Europäische Kommission hatte 2016 entschieden, dass Irland Gesellschaften des Apple-Konzerns von 1991 bis 2014 Steuervergünstigungen gewährt habe, die eine staatliche Beihilfe darstellten. Die Beihilfe betraf die steuerliche Behandlung von durch Tätigkeiten außerhalb der Vereinigten Staaten erwirtschafteten Gewinnen von Apple. Die Kommission ging nach ihren Schätzungen davon aus, dass Irland Apple rechtswidrige Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Mrd Euro gewährt habe.

Link zur Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-09/cp240133de.pdf.

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